Grundlage dieser Geschäftsordnung ist die
Satzung des
SV Grün-Weiss Harburg in seiner gültigen Fassung. Die
Schachabteilung gibt sich nach den Vorgaben der Satzung
folgende Geschäftsordnung:
Präambel
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit
wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich,
weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Die Funktion des Abteilungsleiters
kann als sportlicher Leiter interpretiert werden. Er kann
Aufgaben an seinen Vertreter delegieren.
Ein Turnierleiter ist für die Durchführung der internen
Turniere verantwortlich. Er muss nicht der Abteilungsleitung
angehören.
Grundlage dieser Geschäftsordnung ist die Satzung des
SV Grün-Weiss Harburg in seiner gültigen Fassung. Die Schachabteilung
gibt sich nach den Vorgaben der Satzung folgende Geschäftsordnung:
Gliederung:
§ 1 Organe
§ 2 Abteilungsversammlung
§ 3 Abteilungsleitung
§ 4 Jugendversammlung
§ 5 Spielbetrieb
§ 6 Zusatzregelungen
§ 7 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
§ 1 Organe
Die Organe der Schachsparte sind
- Abteilungsversammlung
- Abteilungsleitung
- Jugendversammlung
§ 2 Abteilungsversammlung
- Es ist mindestens einmal jährlich eine ordentliche Abteilungsversammlung
durchzuführen. Diese ist nach Möglichkeit bis spätestens
14 Tage vor der Mitgliederversammlung des SV Grün-Weiss
Harburg durchzuführen.
- Die Abteilungsversammlung kann auf das Vorjahr vorgezogen
werden.
- Zur Abteilungsversammlung ist mindestens 30 Kalendertage
vor deren Termin schriftlich unter Nennung der Tagesordnung
einzuladen. Die Tagesordnung muss mindestens beinhalten:
- Bericht der Abteilungsleitung
- Entlastung der Abteilungsleitung
- Neuwahlen
- Die Einladung gilt auch als zugestellt, wenn diese
im Internet auf einschlägigen
Quellen veröffentlicht wurde.
- Änderungen zur Tagesordnung, bzw. Anträge sind bis spätestens
14 Kalendertage vor dem Termin der Abteilungsversammlung
schriftlich unter Angabe einer Begründung derselben
an die Abteilungsleitung zu richten.
- Stimmberechtigt auf der Abteilungsversammlung sind alle
Mitglieder der Schachsparte, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben.
- Wählbar in ein Amt der Abteilungsversammlung sind alle
Mitglieder der Schachsparte, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben. Wiederwahlen zu Ämtern sind zulässig.
- Die Beschlussfähigkeit der Schachabteilung ist gegeben,
wenn zu dieser ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen
wurde.
- Über Beschlüsse wird grundsätzlich offen abgestimmt.
Wünscht eine stimmberechtigte Person die Durchführung
einer geheimen Wahl, so ist dem zu entsprechen.
- Bei Abstimmungen über Anträge gelten diese als angenommen,
wenn die einfache Mehrheit für den Antrag stimmt. Bei
Stimmengleichheit gilt der Antrag folglich als abgelehnt.
- Bei Abstimmungen über Ämter gilt die Person als gewählt,
welche die meisten Stimmen erhält, bzw. wenn die einfache
Mehrheit für diese Person stimmt. Im Falle einer Stimmengleichheit
bei mehreren Kandidaten, erfolgt eine weitere in jedem
Fall geheime Wahl. Besteht die Stimmengleichheit weiterhin,
gilt keine der Personen als gewählt.
- Die Abteilungsversammlung kann über besondere Ehrenämter
ohne zusätzliches Stimmrecht innerhalb der Sparte entscheiden.
- Über die Abteilungsversammlung ist ein Protokoll zu
erstellen.
§ 3 Abteilungsleitung
- Die Abteilungsleitung besteht mindestens aus dem Abteilungsleiter,
dem stellvertretenden Abteilungsleiter, dem Schachwart
und dem Jugendwart.
- Bei Bedarf kann die Abteilungsleitung um weitere Personen
erweitert werden. Diese weiteren Personen sind durch
die Abteilungsversammlung unter Benennung des auszuführenden
Amtes zu wählen.
- Dauer der Ämter in der Schachsparte:
- Der Abteilungsleiter wird in Kalenderjahren mit
ungerader Jahreszahl für die Dauer von zwei Jahren
durch die Abteilungsversammlung gewählt.
- Der stellvertretende Abteilungsleiter wird in Kalenderjahren
mit gerader Jahreszahl für die Dauer von zwei Jahren durch
die Abteilungsversammlung gewählt.
- Der Schachwart wird jährlich durch die Abteilungsversammlung
gewählt.
- Weitere Ämter werden für die Dauer von einem Jahr durch
die Abteilungsversammlung gewählt.
- Der Jugendwart wird auf der Jugendversammlung der Schachsparte
gewählt und von der Abteilungsversammlung bestätigt.
- Gegenüber dem Vorstand des SV Grün-Weiss Harburg sind
der Abteilungsleiter oder/und der stellvertretende Abteilungsleiter
vertretungsberechtigt.
- Die Abteilungsleitung tauscht sich regelmäßig aus. Über
diesen Austausch ist grundsätzlich kein Protokoll zu
führen.
- Werden Abstimmungen innerhalb der Abteilungsleitung
erforderlich, gelten Anträge als angenommen, wenn die
einfache Mehrheit für den Antrag stimmt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters.
§ 4 Jugendversammlung
- Die Jugendversammlung hat nach Möglichkeit vor der Abteilungsversammlung
der Schachsparte zu tagen.
- Die Jugendversammlung hat mindestens einen Jugendwart
als ihren Vertretungsberechtigten gegenüber der Abteilungsleitung
zu wählen.
§ 5 Spielbetrieb
Vereinsmeisterschaft
- Die Vereinsmeisterschaft ist stets innerhalb des Kalenderjahres
auszuspielen, für welche die Meisterschaft ausgeschrieben
ist. Bei Punktgleichheit der Erstplatzierten, kann die
sportliche Entscheidung ausnahmsweise bis zu 31.03.
des Folgejahres vertagt werden.
- Über die Form und die Art der Austragung entscheidet
der Turnierleiter mit Ausschreibung des Turniers. Die
Ausschreibung hat auch vor Beginn des Turniers die Regeln
zur Entscheidung bei einer Punktgleichheit der Erstplatzierten
sowie zu möglichen Auf- und Abstiegsregelungen zu treffen.
Ist der Turnierleiter selber in die Entscheidung in
die Meisterschaftsentscheidung involviert, entscheidet
der nicht betroffener Schachwart, ggf. die nicht involvierte
Abteilungsleitung.
- Als Mindestteilnehmerzahl für die Vereinsmeisterschaft
gelten 2 Teilnehmer.
Blitzmeisterschaft
- Die Blitzmeisterschaft ist stets innerhalb des Kalenderjahres
auszuspielen, für welche die Meisterschaft ausgeschrieben
ist. Bei Punktgleichheit der Erstplatzierten findet
eine sofortige Entscheidung im Stechen statt.
- Über die Form und die Art der Austragung entscheidet
der Schachwart (Turnierleiter) mit Ausschreibung des
Turniers.
- Als Mindestteilnehmerzahl für die Blitzmeisterschaft
gelten 2 Teilnehmer.
Sonderfall: Qualifikation
Süderelbeblitzmeisterschaft
- Die Qualifikation zur Süderelbeblitzmeisterschaft erfolgt
ausschließlich über die Marmstorfer Blitzmeisterschaft.
Entsprechend der Platzierung bei der Marmstorfer Blitzmeisterschaft
werden die Startplätze vergeben. Bei vorberechtigten Startplätzen
rücken die nachfolgend Platzierten nach.
Turnier-Simultan
- Die Turnier-Simultan-Meisterschaft ist stets innerhalb
des Kalenderjahres auszuspielen, für welche die Meisterschaft
ausgeschrieben ist. Bei Punktgleichheit der Erstplatzierten
findet eine sofortige Entscheidung im Stechen statt.
- Über die Form und die Art der Austragung entscheidet
der Schachwart (Turnierleiter) mit Ausschreibung des
Turniers.
- Als Mindestteilnehmerzahl für das Turnier-Simultan gelten
4 Teilnehmer.
Hamburger Mannschaftsmeisterschaften
- Die Meldung zu dieser Meisterschaft erfolgt durch den
Schachwart.
- Die Abteilungsleitung benennt den/die Mannschaftsführer.
- Die Mannschaftsführer haben eine besondere Funktion.
Neben den organisatorischen Aufgaben während der Saison
sind sie für die Aufstellung vor der Saison verantwortlich.
Hamburger Blitzmannschaftsmeisterschaft
- Die Meldung zu dieser Meisterschaft erfolgt durch den
Schachwart.
- Über die Mannschaftsaufstellung entscheiden die sich
zur Verfügung gestellten Spieler in Eigenregie. Im Zweifel
oder im Streitfall wird anhand der aktuellen DWZ absteigend
sortiert aufgestellt.
Hamburger Pokalmannschaftsmeisterschaft
- Die Meldung zu dieser Meisterschaft erfolgt durch den
Schachwart.
- Über die Mannschaftsaufstellung entscheiden die sich
zur Verfügung gestellten Spieler in Eigenregie. Im Zweifel
oder im Streitfall wird anhand der aktuellen DWZ absteigend
sortiert aufgestellt.
Überregionale Mannschaftsmeisterschaften
- Die Meldung zu dieser Meisterschaft erfolgt durch die
Abteilungsleitung.
- Über die Mannschaftsaufstellung entscheiden die sich
zur Verfügung gestellten Spieler in Eigenregie. Grundsätzlich
wird anhand der aktuellen DWZ absteigend sortiert aufgestellt.
Im Zweifel oder im Streitfall entscheidet der Mannschaftsführer.
Weitere Turniere / Meisterschaften
- Über die Form und die Art der Austragung anderer Turniere
(z.B. Online-Meisterschaften) entscheidet der Schachwart
mit Ausschreibung des entsprechenden Turniers
- Die Ausschreibung hat auch vor Beginn des Turniers die
Regeln zur Entscheidung bei einer Punktgleichheit der
Erstplatzierten sowie zu möglichen Auf- und Abstiegsregelungen
zu treffen.
§ 6 Zusätzliche Regelungen
- Die Abteilungsleitung ist befugt, jederzeit eine außerordentliche
Abteilungsversammlung unter den Vorgaben des § 2 Nummer
2 Satz 1 einzuberufen.
- Die Abteilungsversammlung kann auch online durchgeführt
werden.
§ 7 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
- Diese Geschäftsordnung tritt mit der eingeholten Zustimmung
des Vorstandes des SV Grün-Weiss Harburg und durch Beschluss
der Abteilungsversammlung vom 25.02.2022 in Kraft.
- Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung
von 2/3 der Abteilungsversammlung sowie der Zustimmung
des Vorstandes des SV Grün-Weiss Harburg.
Marmstorf, den 27.01.2022
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