Geschäftsordnung der Schachabteilung SK Marmstorf im SV Grün-Weiss Harburg



Grundlage dieser Geschäftsordnung ist die Satzung des SV Grün-Weiss Harburg in seiner gültigen Fassung. Die Schachabteilung gibt sich nach den Vorgaben der Satzung folgende Geschäftsordnung:

 

 

Präambel

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

Die Funktion des Abteilungsleiters kann als sportlicher Leiter interpretiert werden. Er kann Aufgaben an seinen Vertreter delegieren.

Ein Turnierleiter ist für die Durchführung der internen Turniere verantwortlich. Er muss nicht der Abteilungsleitung angehören.

Grundlage dieser Geschäftsordnung ist die Satzung des SV Grün-Weiss Harburg in seiner gültigen Fassung. Die Schachabteilung gibt sich nach den Vorgaben der Satzung folgende Geschäftsordnung:

Gliederung:

§ 1 Organe

§ 2 Abteilungsversammlung

§ 3 Abteilungsleitung

§ 4 Jugendversammlung

§ 5 Spielbetrieb

§ 6 Zusatzregelungen

§ 7 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

 

§ 1 Organe

Die Organe der Schachsparte sind

  1. Abteilungsversammlung
  2. Abteilungsleitung
  3. Jugendversammlung

§ 2 Abteilungsversammlung

  1. Es ist mindestens einmal jährlich eine ordentliche Abteilungsversammlung durchzuführen. Diese ist nach Möglichkeit bis spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung des SV Grün-Weiss Harburg durchzuführen.
  2. Die Abteilungsversammlung kann auf das Vorjahr vorgezogen werden.
  3. Zur Abteilungsversammlung ist mindestens 30 Kalendertage vor deren Termin schriftlich unter Nennung der Tagesordnung einzuladen. Die Tagesordnung muss mindestens beinhalten:
  1. Bericht der Abteilungsleitung
  2. Entlastung der Abteilungsleitung
  3. Neuwahlen
  1. Die Einladung gilt auch als zugestellt, wenn diese im Internet auf einschlägigen Quellen veröffentlicht wurde.
  2. Änderungen zur Tagesordnung, bzw. Anträge sind bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Termin der Abteilungsversammlung schriftlich unter Angabe einer Begründung derselben an die Abteilungsleitung zu richten.
  3. Stimmberechtigt auf der Abteilungsversammlung sind alle Mitglieder der Schachsparte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Wählbar in ein Amt der Abteilungsversammlung sind alle Mitglieder der Schachsparte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahlen zu Ämtern sind zulässig.
  5. Die Beschlussfähigkeit der Schachabteilung ist gegeben, wenn zu dieser ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurde.
  6. Über Beschlüsse wird grundsätzlich offen abgestimmt. Wünscht eine stimmberechtigte Person die Durchführung einer geheimen Wahl, so ist dem zu entsprechen.
  7. Bei Abstimmungen über Anträge gelten diese als angenommen, wenn die einfache Mehrheit für den Antrag stimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag folglich als abgelehnt.
  8. Bei Abstimmungen über Ämter gilt die Person als gewählt, welche die meisten Stimmen erhält, bzw. wenn die einfache Mehrheit für diese Person stimmt. Im Falle einer Stimmengleichheit bei mehreren Kandidaten, erfolgt eine weitere in jedem Fall geheime Wahl. Besteht die Stimmengleichheit weiterhin, gilt keine der Personen als gewählt.
  9. Die Abteilungsversammlung kann über besondere Ehrenämter ohne zusätzliches Stimmrecht innerhalb der Sparte entscheiden.
  10. Über die Abteilungsversammlung ist ein Protokoll zu erstellen.

§ 3 Abteilungsleitung

  1. Die Abteilungsleitung besteht mindestens aus dem Abteilungsleiter, dem stellvertretenden Abteilungsleiter, dem Schachwart und dem Jugendwart.
  2. Bei Bedarf kann die Abteilungsleitung um weitere Personen erweitert werden. Diese weiteren Personen sind durch die Abteilungsversammlung unter Benennung des auszuführenden Amtes zu wählen. 
  3. Dauer der Ämter in der Schachsparte:
    1. Der Abteilungsleiter wird in Kalenderjahren mit ungerader Jahreszahl für die Dauer von zwei Jahren durch die Abteilungsversammlung gewählt.
    2. Der stellvertretende Abteilungsleiter wird in Kalenderjahren mit gerader Jahreszahl für die Dauer von zwei Jahren durch die Abteilungsversammlung gewählt.
    3. Der Schachwart wird jährlich durch die Abteilungsversammlung gewählt.
    4. Weitere Ämter werden für die Dauer von einem Jahr durch die Abteilungsversammlung gewählt.
    5. Der Jugendwart wird auf der Jugendversammlung der Schachsparte gewählt und von der Abteilungsversammlung bestätigt.
  1. Gegenüber dem Vorstand des SV Grün-Weiss Harburg sind der Abteilungsleiter oder/und der stellvertretende Abteilungsleiter vertretungsberechtigt.
  2. Die Abteilungsleitung tauscht sich regelmäßig aus. Über diesen Austausch ist grundsätzlich kein Protokoll zu führen.
  3. Werden Abstimmungen innerhalb der Abteilungsleitung erforderlich, gelten Anträge als angenommen, wenn die einfache Mehrheit für den Antrag stimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters.

§ 4 Jugendversammlung

  1. Die Jugendversammlung hat nach Möglichkeit vor der Abteilungsversammlung der Schachsparte zu tagen.
  2. Die Jugendversammlung hat mindestens einen Jugendwart als ihren Vertretungsberechtigten gegenüber der Abteilungsleitung zu wählen. 

§ 5 Spielbetrieb

Vereinsmeisterschaft

  1. Die Vereinsmeisterschaft ist stets innerhalb des Kalenderjahres auszuspielen, für welche die Meisterschaft ausgeschrieben ist. Bei Punktgleichheit der Erstplatzierten, kann die sportliche Entscheidung ausnahmsweise bis zu 31.03. des Folgejahres vertagt werden.
  2. Über die Form und die Art der Austragung entscheidet der Turnierleiter mit Ausschreibung des Turniers. Die Ausschreibung hat auch vor Beginn des Turniers die Regeln zur Entscheidung bei einer Punktgleichheit der Erstplatzierten sowie zu möglichen Auf- und Abstiegsregelungen zu treffen. Ist der Turnierleiter selber in die Entscheidung in die Meisterschaftsentscheidung involviert, entscheidet der nicht betroffener Schachwart, ggf. die nicht involvierte Abteilungsleitung.
  3. Als Mindestteilnehmerzahl für die Vereinsmeisterschaft gelten 2 Teilnehmer.

Blitzmeisterschaft

  1. Die Blitzmeisterschaft ist stets innerhalb des Kalenderjahres auszuspielen, für welche die Meisterschaft ausgeschrieben ist. Bei Punktgleichheit der Erstplatzierten findet eine sofortige Entscheidung im Stechen statt.
  2. Über die Form und die Art der Austragung entscheidet der Schachwart (Turnierleiter) mit Ausschreibung des Turniers.
  3. Als Mindestteilnehmerzahl für die Blitzmeisterschaft gelten 2 Teilnehmer.


Sonderfall: Qualifikation Süderelbeblitzmeisterschaft

  1. Die Qualifikation zur Süderelbeblitzmeisterschaft erfolgt ausschließlich über die Marmstorfer Blitzmeisterschaft. Entsprechend der Platzierung bei der Marmstorfer Blitzmeisterschaft werden die Startplätze vergeben. Bei vorberechtigten Startplätzen rücken die nachfolgend Platzierten nach.

Turnier-Simultan

  1. Die Turnier-Simultan-Meisterschaft ist stets innerhalb des Kalenderjahres auszuspielen, für welche die Meisterschaft ausgeschrieben ist. Bei Punktgleichheit der Erstplatzierten findet eine sofortige Entscheidung im Stechen statt.
  2. Über die Form und die Art der Austragung entscheidet der Schachwart (Turnierleiter) mit Ausschreibung des Turniers.
  3. Als Mindestteilnehmerzahl für das Turnier-Simultan gelten 4 Teilnehmer.

Hamburger Mannschaftsmeisterschaften

  1. Die Meldung zu dieser Meisterschaft erfolgt durch den Schachwart.
  2. Die Abteilungsleitung benennt den/die Mannschaftsführer.
  3. Die Mannschaftsführer haben eine besondere Funktion. Neben den organisatorischen Aufgaben während der Saison sind sie für die Aufstellung vor der Saison verantwortlich.

Hamburger Blitzmannschaftsmeisterschaft

  1. Die Meldung zu dieser Meisterschaft erfolgt durch den Schachwart.
  2. Über die Mannschaftsaufstellung entscheiden die sich zur Verfügung gestellten Spieler in Eigenregie. Im Zweifel oder im Streitfall wird anhand der aktuellen DWZ absteigend sortiert aufgestellt.

Hamburger Pokalmannschaftsmeisterschaft

  1. Die Meldung zu dieser Meisterschaft erfolgt durch den Schachwart.
  2. Über die Mannschaftsaufstellung entscheiden die sich zur Verfügung gestellten Spieler in Eigenregie. Im Zweifel oder im Streitfall wird anhand der aktuellen DWZ absteigend sortiert aufgestellt.

Überregionale Mannschaftsmeisterschaften

  1. Die Meldung zu dieser Meisterschaft erfolgt durch die Abteilungsleitung.
  2. Über die Mannschaftsaufstellung entscheiden die sich zur Verfügung gestellten Spieler in Eigenregie. Grundsätzlich wird anhand der aktuellen DWZ absteigend sortiert aufgestellt. Im Zweifel oder im Streitfall entscheidet der Mannschaftsführer.

Weitere Turniere / Meisterschaften

  1. Über die Form und die Art der Austragung anderer Turniere (z.B. Online-Meisterschaften) entscheidet der Schachwart mit Ausschreibung des entsprechenden Turniers
  2. Die Ausschreibung hat auch vor Beginn des Turniers die Regeln zur Entscheidung bei einer Punktgleichheit der Erstplatzierten sowie zu möglichen Auf- und Abstiegsregelungen zu treffen.

§ 6 Zusätzliche Regelungen

  1. Die Abteilungsleitung ist befugt, jederzeit eine außerordentliche Abteilungsversammlung unter den Vorgaben des § 2 Nummer 2 Satz 1 einzuberufen.
  2. Die Abteilungsversammlung kann auch online durchgeführt werden.

§ 7 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

  1. Diese Geschäftsordnung tritt mit der eingeholten Zustimmung des Vorstandes des SV Grün-Weiss Harburg und durch Beschluss der Abteilungsversammlung vom 25.02.2022 in Kraft.
  2. Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von 2/3 der Abteilungsversammlung sowie der Zustimmung des Vorstandes des SV Grün-Weiss Harburg.

Marmstorf, den 27.01.2022

 


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